Im Rahmen der EU-Batterieverordnung, die Teil des europäischen Green Deals ist, werden alle Batterietypen über ihren gesamten Lebenszyklus abgedeckt, wobei sowohl Endnutzer als auch Hersteller eine entscheidende Rolle bei der Kreislaufwirtschaft und der verantwortungsvollen Entsorgung am Lebensende durch strengere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Sicherheit und Transparenz sowie verbesserte Sammlung, Wiederverwendung und Recycling spielen.
Die EU-Batterieverordnung ist Teil des europäischen Green Deals und schafft ein neues, umfassendes Rahmengerüst dafür, wie Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg gestaltet, verwendet und verwaltet werden. Die Verordnung ersetzt die frühere Batterierichtlinie und gilt für alle Batterietypen – einschließlich Elektrofahrzeug-, Industrie- und tragbarer Batterien.
Ziel ist es, die Umweltbelastung zu reduzieren, die menschliche Gesundheit zu schützen und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Verordnung verschärft die Anforderungen an Nachhaltigkeit, Sicherheit und Transparenz und verpflichtet Batteriehersteller, am Ende der Lebensdauer ihrer Batterien durch verbesserte Sammlung, Wiederverwendung und Recycling Verantwortung für diese zu übernehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/eng
Batterien enthalten wertvolle Materialien, können aber bei unsachgemäßer Handhabung auch Brand-, Strom- und Chemiegefahren bergen.
Recycling gewährleistet Folgendes:
Die Volvo Group arbeitet mit einem Netzwerk zugelassener Partner, darunter Servicepartner, Logistikdienstleister sowie zertifizierte Recycling- und Aufbereitungsunternehmen. In vielen EU-Ländern umfasst dies auch die Zusammenarbeit mit Producer Responsibility Organizations (PROs), um die lokalen Anforderungen der Extended Producer Responsibility (EPR) zu erfüllen.